| 09.03.2010: Übung - Vortrag über Sonderrechte |
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| Geschrieben von: Simon Gräf | |||||||
| Dienstag, den 09. März 2010 um 00:00 Uhr | |||||||
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Feuerwehren müssen sich für Einsatz- und Übungfahrten mit Sondersignalen im Straßenverkehrsraum bewegen.
Durch den Gesetzgeber sind die Hilfsorganisationen hierfür mit besonderen Rechten ausgestattet, die aber auch gewisse Pflichten mitbringen. Die rechtlichen Grundlagen werden jedem Feuerwehrangehörigen in den Feuerwehr-Grundlehrgängen und Maschinistenausbildungen eingehend gelehrt. Aber eine regelmäßige Schulung ist genauso wichtig. Aus diesem Grund wurde ein Gastreferent von der Polizeitinspektion Haßfurt eingeladen. Polizeihauptmeister Dominique Heim erläuterte die rechtlichen Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (die Sonder- und Wegrechte gem. §§35, 38) und die grundsätzlichen Haftungsfragen. Des weiteren erläuterte er auch die Hintergründe zu Fahrten mit dem Privat-PKW.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. März 2010 um 18:52 Uhr |


