| Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger |
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| Geschrieben von: Simon Gräf | |
| Donnerstag, den 24. Dezember 2009 um 13:59 Uhr | |
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Wie fast alles bei der Feuerwehr – auch für die Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger muss eine besondere Ausbildung absolviert werden. Zusätzlich kommt noch eine regelmäßige medizinische Tauglichkeitsuntersuchung und verschiedene Pflichtübungen. Die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr müssen grundsätzlich folgende Punkte nachweisen:
Je nach Feuerwehr werden noch weitere Ausbildungen absolviert (z.B. Heißtraining in Brandsimulationsanlagen, Aufbaulehrgänge, besondere Ausbildungen für Rettungstrupps). Dies ist jedoch von Feuerwehr zu Feuerwehr sehr unterschiedlich und in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Um den Ausbildungsstand der Hofheimer Atemschutzgeräteträger auf dem Laufenden zu halten werden regelmäßig Übungen in modularer Form angeboten. Hier werden allgemeine Themen wie Suchtechniken, Rettungstechniken, Brandbekämpfung und Strahlrohrführung vertiefend behandelt. Die Grundlagen werden bereits in Blockausbildungen geschult. Zusätzlich kommt noch das Verhalten bei Atemschutznotfällen und die Tätigkeiten als Rettungstrupp.
Insgesamt werden zu den vorgenannten Ausbildungen folgende Übungen abgeleistet:
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. Oktober 2010 um 09:01 Uhr |
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